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Blowerdoor

Luftdicht ist Pflicht!

Seit 1999 ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Eine luftdichte Gebäudehülle ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden.

Die BlowerDoor-Messung, mit der ein Gebäude auf Luftdichtheit geprüft wird, kann zudem vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die entstehen, wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion eindringt.

Bestehen Sie als Bauherr beim Neubau eines Hauses oder bei der Altbausanierung auf die Durchführung eines BlowerDoor-Tests, denn nur so kann geprüft werden, ob der geforderte Qualitätsstandard tatsächlich umgesetzt wurde.

Durch das eigene Messgerät bieten wir Ihnen die Möglichkeit schon während des Innenausbaues fehlende Dichtungen und Leckagen zu orten und auszubessern.